Das SolarPaket 1 umfasst erweiterte Fördermöglichkeiten und vereinfachte Genehmigungsverfahren für Agri-Solar-Anlagen. Diese neuen Regelungen bieten erhebliche Vorteile:
1. Erhöhte Gebotsgrenzen für Agri-PV im neuen Sondersegment der Bundesnetzagentur-Ausschreibungen: Die Gebotshöchstgrenze von 9,5 ct/kwh in dem neu geschaffenen BNetzA-Ausschreibungssondersegment, in dem nun auch Agri-PV-Anlagen bezuschlagt werden können, erleichtern die Finanzierung und Realisierung größerer Agri-Solar-Projekte, vor allem für mittelständische Anlagenentwickler und -investoren.
2. Beschleunigte Genehmigungsverfahren: Vereinfachte Prozesse, z.B. bei den Anlagenzertifizierungen, ermöglichen eine schnellere Umsetzung von Projekten.
3. Erweiterte Gebietskulisse für EEG-geförderte Agri-PV-Anlagen: Mit der Öffnung benachteiligter Gebiete für die Entwicklung von Agri-PV-Anlagen werden weitere Flächen bereitgestellt, die nun effizient doppeltgenutzt werden können.
„Die neuen gesetzlichen Anpassungen stärken die Position von Agri-Solar-Projekten erheblich und ermöglichen es uns, unsere nachhaltigen Energielösungen noch effizienter umzusetzen. Gleichzeitig bedarf es aber weiterer Nachschärfungen, um die Rahmenbedingungen für Freiflächen- und Agri-PV-Projekte noch weiter zu optimieren und damit einen wesentlichen Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz zu leisten“, erklärt Edith Brasche, Geschäftsführerin Projektentwicklung bei SUNfarming. „Wir sprechen uns weiterhin deutlich für eine Rückkehr zur Gebotshöchstmenge von 100 MW aus, denn mit der Reduzierung einher geht der Verklammerungseffekt für mehrere PV-Anlagen in Kommunen, der dazu führt, dass Projekte größer 50 MW erst wieder 24 Monate später errichtet werden können. Bei einem Projekt z.B. von 80 MW bedeutet dies, dass sich das Projekt nicht nur verzögert, sondern auch extrem wirtschaftlich belastet wird. So bremsen wir die Energiewende weiter ab“, so Edith Brasche.
Für den geplanten Zubau von Freiflächen-Solaranlagen, vor allem Agri-PV-Anlagen, entsprechend den Klimaschutzzielen der Bundesregierung bis 2030 sieht SUNfarming noch entscheidende Hemmnisse in den folgenden Faktoren, die aus Sicht des Unternehmens dringend berücksichtigt werden sollten:
1) Höhere Gebotsmenge, Verklammerung führt sonst zu Zielverfehlung
Die Gebotshöchstmenge von maximal 50 MWp hemmt die Entwicklung, da a) die Gesamtgröße der Projekte heute oft größer ist und b) eine Verklammerung nach § 24 Absatz 2 EEG den Bau von mehr als 50 MW im Umkreis von 2 km für 24 Monate blockieren. Konkret fordert SUNfarming, die für die Verklammerung relevante Verklammerungsgröße auf 80 MWp für klassische Freiflächen-PV und 100 MWp für Agri-PV-Anlagen nach DIN SPEC festzulegen, alternativ auf die Verklammerung generell zu verzichten.
2) Entbürokratisierung des Genehmigungsverfahrens von Agri-PV-Anlagen
a. Umweltgutachten sollten bei privilegierten Agri-PV-Anlagen im 200-Meter-Streifen und in hofnahen Bereichen vollständig abgeschafft werden, da diese Flächen nachweislich extensiviert werden, kein Flächennutzungswechsel stattfindet und ein Bauantragsverfahren ausreichend ist.
b. Bei genehmigten Bebauungsplänen für Agri-PV-Anlagen nach DIN SPEC sollten keine zusätzlichen Landschaftspläne erforderlich sein, da Agrarflächen in ihrem Status erhalten bleiben und Naturschutzbelange, die Integration der Agri-PV-Anlagen ins Landschaftsbild sowie Landschaftspflege bereits im Bebauungsplan berücksichtigt sind.
c. Die Flächennutzungsplanänderung bei Agri-PV-Anlagen nach DIN SPEC sollten entfallen, da keine Nutzungsänderung der landwirtschaftlichen Flächen erfolgt und die Anlage explizit der Landwirtschaft dient, u.a. durch die Ertragssicherung und den Schutz vor Wetterwidrigkeiten.
3) Grundsätzliche Genehmigung von Agri-PV-Anlagen nach DIN SPEC auf intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen in Landschaftsschutzgebieten
Intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen, auch in Landschaftsschutzgebieten, sollten für Agri-PV nach DIN SPEC vorbehaltlos für B-Plan oder Bauantrag freigegeben werden, wenn die Doppelnutzung nachgewiesen wird; in FFH- und Natura 2000-Gebieten sollte nach positiven Umweltgutachten ebenfalls die Genehmigung möglich sein, da aktuelle Studien die ökologischen Vorteile von Agri-PV-Anlagen bereits umfassend belegen.
4) Solar-Euro aussetzen bzw. bundeseinheitliche Regelung der finanziellen Beteiligung von Kommunen einführen
Verschiedene Bundesländer haben bereits einen Solar-Euro eingeführt oder sind in der Vorbereitung einer verpflichtenden zusätzlichen Abgabe zur finanziellen Beteiligung von 0,2 ct/kwh laut EEG 2023. SUNfarming spricht sich explizit gegen diese zusätzcliche Sonderabgabe aus, da diese PV-Investoren überdurchschnittlich belastet und bereits in den Investitionskosten teurere Agri-PV-Anlagen zusätzlich benachteiligt; stattdessen sollte eine verbindliche Abgabe von 0,2 ct/kWh per Ländererlass eingeführt werden, um Planungssicherheit für Kommunen und Investoren zu schaffen und Wettbewerbsnachteile zwischen den Bundesländern zu vermeiden.
SUNfarming engagiert sich als Mitglied verschiedener Bundes- und Landesverbände im Bereich erneuerbare Energien für ganzheitliche und resiliente Energiekonzepte für den ländlichen Raum.
Kontakt:
SUNfarming Projekt GmbH
Gewerbegebiet Zum Wasserwerk 11
15537 Erkner
Deutschland
Lena Schrum
Leiterin PR/Kommunikation
l.schrum(at)sunfarming.de
SUNfarming Geschäftsführer Martin Tauschke und Projektentwickler Heiner Kamper stellten das Projekt vor. Begleitet wurde der Bundespräsident vonDr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident von Brandenburg.
Die SUNfarming Group kombiniert mit diesem innovativen Projekt Landwirtschaft und Solarstromproduktion, um eine effiziente Nutzung landwirtschaftlicher Flächen zu fördern und gleichzeitig die Energiegewinnung aus erneuerbaren Quellen zu steigern.
Die Vorstellung des landwirtschaftlichen Nutzungskonzeptes von SUNfarming stieß auf großes Interesse bei den Politikern. Ermöglicht werden die Haltung von Mutterkühen, Schafen und Hühnern sowie den Anbau verschiedener Gemüse- und Obstsorten und Heilkräuter unter den Solarmodulen. SUNfarming wird, in Kooperation mit dem Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung (ZALF) e.V. aus Müncheberg, intensive Forschungsprojekte durchführen, um die optimalen Nutzungsmöglichkeiten für Agri-Solar-Systeme zu ermitteln.
Dr. Dietmar Woidke, betonte die Bedeutung von Agri-Solar-Projekten für die Erhaltung der landwirtschaftlichen Flächen und die Steigerung der gesellschaftlichen Akzeptanz für solche Innovationen.
Die Doppelnutzung der Fläche durch landwirtschaftliche Produktion, kombiniert mit Energiegewinnung durch Solar, wird von der Regierung besonders gefördert. Agri-Solar sichert gleichzeitig die Nahrungsmittel- und die Energieversorgung der Bevölkerung.
Wir freuen uns, die Unterzeichnung eines bedeutenden Vertrages mit einem der größten Wohnungsunternehmen Deutschlands bekanntzugeben. Ziel der Partnerschaft ist die Installation von Photovoltaik-Anlagen auf den Dächern von Wohngebäuden mit einer Gesamtkapazität von 5 Megawatt bis Ende 2024.
Dieses Projekt startete bereits erfolgreich im ersten Quartal 2024 mit der Installation von Photovoltaikanlagen mit einer Kapazität von etwa 600 Kilowatt. Die Energieeffizienz der Wohnanlagen des Partners wird erheblich gesteigert und die CO2-Emissionen werden gleichzeitig erheblich reduziert.
„Dieser Vertrag markiert einen wichtigen Meilenstein für unser Unternehmen und spiegelt unser Engagement für die Förderung von nachhaltigen Energielösungen wider", sagte Martin Tauschke, CEO von SUNfarming. „Mit der Realisierung dieser Dach-PV-Anlagen leisten wir einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen Energieversorgung und zum Umweltschutz.“
Das Management des Partnerunternehmens betont ebenfalls die Bedeutung dieser Initiative: „Diese Partnerschaft ermöglicht es uns, einen weiteren entscheidenden Schritt in Richtung Nachhaltigkeit zu gehen. Durch die neuen Solaranlagen können wir die Energiebilanz unserer Immobilien verbessern und gleichzeitig die Nebenkosten für unsere Mieter senken.“
Die vollständige Umsetzung des Großprojekts ist für das Ende des Jahres 2024 geplant und demonstriert das gemeinsame Engagement beider Unternehmen für innovative Energielösungen.
Unser Messestand präsentierte stolz das innovative SUNfarming Umbrella System, das in enger Zusammenarbeit mit unserem Forschungspartner „Esteburg Obstbauzentrum Jork“ entwickelt wurde.
Hier sind einige Highlights:
- Effiziente Doppelnutzung der Fläche: Gemeinsam mit Obstbauern haben wir ein System geschaffen, das eine effiziente Doppelnutzung der landwirtschaftlichen Fläche ermöglicht.
- Erhalt des landwirtschaftlichen Flächenstatus: Unser System garantiert den 100%igen Erhalt des landwirtschaftlichen Flächenstatus mit allen steuerlichen und finanziellen Vorteilen.
- Speziell für sensible Dauerkulturen: Das SUNfarming Umbrella System ist speziell auf sensible Dauerkulturen wie Kern-, Stein-, Beerenobst und Weinreben ausgerichtet, mit besonderem Fokus auf Äpfel und Süßkirschen.
- Schutz vor Ertragsschädigungen: Wir bieten einen zuverlässigen Schutz vor Ertragsschädigungen durch Niederschlag und Sonnenbrand.
- Mikroklima zur Reduzierung des Wasserverbrauchs: Durch die Schaffung eines günstigen Mikroklimas tragen wir zur Reduzierung des Wasserverbrauchs bei.
- Reduktion von Pflanzenschutzmitteln: Unser System ermöglicht eine starke Reduktion von Pflanzenschutzmitteln.
- Höhere EEG-Vergütung für Agri-PV: Erfüllen Sie die DIN SPEC 91434 und profitieren Sie von einer höheren EEG-Vergütung für Agri-PV.
- Privilegierter Bau hofnaher Agri-PV: Hofnaher Agri-PV-Bau bis 2,5 ha ist möglich, jedoch nur per Bauantrag.
Für weitere Informationen oder eine unverbindliche Machbarkeitsanalyse stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie unseren Leiter Agri-PV Obstbau, Thomas Reimers, unter t.reimers(at)sunfarming.de oder telefonisch unter +49 (0) 170 29 49 445.
Entdecken Sie die Zukunft des Obstbaus mit dem SUNfarming Umbrella System. Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen für Ihre individuellen Bedürfnisse!
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